Die letzte Lebensphase alter und kranker Menschen soll so gestaltet werden, dass diese Menschen in Würde sterben können: Dafür setzt sich die katholische Kirche in Deutschland in der aktuellen Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe ein und macht sich für die Hospiz- und Palliativversorgung stark, so heißt es in einer aktuellen Presseerklärung des Pressdienstes der Diözese Eichstätt, in der sie über Unterstützungsangebote für die letzte Lebensphase informieren. Im Bistum Eichstätt werde die Begleitung am Lebensende durch Mitarbeitende in der Seelsorge, in den Caritas-Seniorenheimen, bei den Maltesern, aber auch durch ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Stiftungen erfahrbar, heißt es dort.
„Gute palliative Fürsorge will das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern, ohne den Tod vorzeitig herbeizuführen und ohne ihn durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern“, heißt es in einem Grundlagenpapier der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel „Bleibt hier und wacht mit mir! (Mt 26,38). Palliative und seelsorgliche Begleitung von Sterbenden“. Die Hospiz- und Palliativversorgung richtet sich demnach auf die ganzheitliche Bedürftigkeit des Menschen und bietet eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung an. Die Weltgesundheitsorganisation sieht die Seelsorge als „integrativen Teil der Palliativversorgung“. Neben der seelsorglichen Begleitung Sterbender, deren Angehöriger und des medizinisch-pflegerischen Personals in Kliniken wirkt die Klinikseelsorge deshalb seit vielen Jahren in Palliativteams mit.
Palliative und hospizliche Begleitung gibt es außerdem in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Caritas, aber auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, im Bistum Eichstätt beispielsweise in den Regens-Wagner-Stiftungen. Dort sind ausgebildete ehren- und hauptamtliche Kräfte im Einsatz. „Zum Ausbau der Sterbebegleitung wurde in den vergangenen Jahren vermehrt in Aus- und Fortbildung, Zusatzqualifizierung und Supervision investiert, doch ist weiterhin Luft nach oben gegeben, gerade auch hinsichtlich der Begleitung in den Pastoralräumen“, erklärt Teresa Loichen, Referentin für Lebensschutz in der Diözese Eichstätt.
In den Pfarreien und Pfarrverbänden gehöre die Begleitung Sterbender und ihrer Familien zur originären Aufgabe in der Seelsorge und werde – oft unbemerkt – individuell umgesetzt. Dabei gehe es keinesfalls nur um die Krankensalbung, sondern auch um das darüber hinausgehende Begleiten durch ehren- und hauptamtlich Tätige zum Beispiel in den Besuchs- und Kommunionhelferdiensten für Kranke. „Das Engagement lebt aus dem Selbstverständnis der christlichen Nächstenliebe und Barmherzigkeit“, sagt Loichen. Die Begleitung erfolgt, wenn sie von den Kranken, alten Menschen oder ihren Angehörigen erwünscht ist, betont Domkapitular Paul Schmidt, Leiter der Personalkammer für die Pastoral im Bistum Eichstätt.
Für diese Fälle stehen in der Diözese rund 250 hauptberufliche Seelsorger als Ansprechpersonen bereit. Dazu gehören neben Priestern und Diakonen auch Gemeindereferenten, Pastoralassistenten sowie Gemeindeassistenten. Zusätzlich sind 21 Klinikseelsorger in Teams der Kliniken Nürnberg, Neumarkt, Ingolstadt, Eichstätt, Weißenburg, Roth und Kipfenberg tätig. Erste Hilfe für die Seele, wenn Menschen plötzlich mit Tod und Trauer konfrontiert werden, leistet auch das Netzwerk der ökumenischen Notfallseelsorge.
Palliative Care bei der Caritas
Bereits vor über zehn Jahren wurde ein Seelsorgekonzept für die Seniorenheime entwickelt. Daraufhin wurden Seelsorgebeauftragte ausgebildet und zum Teil mit kleinen, eigenen Zeitkontingenten in den Heimen eingesetzt, berichtet Eva-Maria Schork, die über viele Jahre Fachreferentin für Pflege im Caritasverband für die Diözese Eichstätt war. Eine fürsorgliche und würdevolle Begleitung im Pflegealltag der 20 Caritas-Seniorenheime im Bistum achtet dabei auf religiös-spirituelle Bedürfnisse und bietet regelmäßig gemeinsame Gebete und Gottesdienste an. Krankenkommunion und Krankensalbung werden nach Wunsch immer ermöglicht.
Die Verantwortlichen und Leitungspersonen des Caritasverbandes unterzeichneten 2014 die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. In der Folge verstärkte ein zweijähriges Projekt die Entwicklung von palliativen Konzepten in den Heimen. Dazu gehörten unter anderem der Einsatz von Palliative-Care-Fachkräften, palliative Versorgung direkt am Bett, Einbindung von Seelsorgenden und Hospizhelfern, ethische Fallbesprechungen und Beratungen sowie die Einführung palliativer Pflegeleitlinien. Alle Caritas-Seniorenheime und Caritas-Sozialstationen haben Palliative-Care-Fachkräfte ausgebildet.
„Leider können diese nicht mit gesonderten Zeitkontingenten und Aufgaben eingesetzt werden, da hierfür nicht der finanzielle Rahmen gegeben ist“, bedauert Schork. Verantwortliche, Pflegende und Betreuende in den Caritas-Seniorenheimen und Caritas-Sozialstationen versuchten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen, ihrer Persönlichkeit und der ihnen eigenen Liebe zu den anvertrauten Menschen deren bestmögliche Versorgung und zugewandte Begleitung sicherzustellen. Für eine Verbesserung der Seelsorge und palliativen Versorgung sei die Unterstützung der Dienstgemeinschaften in Pflegeeinrichtungen dringend nötig. „Gesellschaft und Kirchen sind gefordert, Engagement und finanzielle Mittel einzubringen, um tragbare Strukturen zu schaffen“, so Schork.
Malteser schulen Hospizbegleiter
Mit der ambulanten Hospizarbeit unterstützt der Malteser-Hilfsdienst, ein Fachverband des Caritasverbandes, im Landkreis Eichstätt sterbende Menschen und ihre Zugehörigen. „Wir stehen Menschen in Krisen bei und signalisieren: Wir sind für dich da“, sagt Regina Sterz, die zusammen mit Ingrid Fieger den ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst koordiniert: „Wir begleiten die Menschen in Krankheit und im Sterben, damit sie ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt gestalten können.“ Die Malteser bilden zudem Hospizbegleiter aus. Bei der Schulung geht es darum, einen angstfreien und reflektierten Umgang mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen zu entwickeln. Dazu gehört nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch die eigene Auseinandersetzung mit Sterben und Tod. Außerdem bietet der Malteser-Hospizdienst „Letzte Hilfe-Kurse“ an und veranstaltet Vorträge zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Ein Team aus ehrenamtlichen Hospizbegleitern gestaltet regelmäßig in den 4. Klassen der Grundschulen einen Projekttag zum Thema „Sterben, Tod und Trauer“.
Hospizdienste wie den der Malteser gibt es auf dem Gebiet der Diözese Eichstätt ebenfalls in Nürnberg, Ingolstadt, Weißenburg, Roth und Schwabach. Stationäre Hospize und Palliativstationen finden sich zudem in Ingolstadt, Roth und Nürnberg. Einen palliativmedizinischen Dienst bieten die Kliniken im Naturpark Altmühltal in Eichstätt an. Mit diesen Einrichtungen arbeiten die kirchlichen Fachkräfte in der Diözese Eichstätt eng zusammen.
Kirchengemeinden im Bistum unterstützen zum Beispiel durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten auch Hospizvereine, die durch Privatinitiativen entstanden sind. In Ingolstadt gibt es darüber hinaus zur Förderung der Hospizarbeit fünf Stiftungen, die von Katholiken gegründet wurden. Der Referent des Stadtdekanats Ingolstadt hat die Stifter beraten, betreut und die Organisation übernommen.
Menschen in einer schwierigen Lebensphase, die einsam oder krank sind, momentan keine Perspektive sehen und sogar Suizidgedanken mit sich tragen, können sich an die Telefonseelsorge Ingolstadt wenden. Das ökumenisches Seelsorge- und Beratungsangebot, gemeinsam getragen von der Diözese Eichstätt und dem Diakonischen Werk Ingolstadt, ist unter den kostenfreien Telefonnummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar.
Um die Sterbehilfe gibt es seit Jahren Diskussionen, die neu aufgeflammt sind, als das Bundesverfassungsgericht Ende Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen“, so die Begründung der Karlsruher Richter. Nach ihrer Ansicht garantiert das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch die Möglichkeit, dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Dies gelte zudem nicht nur dann, wenn ein Mensch unheilbar krank sei.
Eine wichtige juristische Wegmarke also in der seit langem schwelenden Diskussion um die Sterbehilfe, in der sich die Kirchen – im Gegensatz zu anderen Gruppierungen wie etwa der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)– immer klar gegen die Sterbehilfe ausgesprochen haben. „Die Entscheidung gegen das eigene Leben, auch wenn es durch Schmerzen und Leid geprägt ist, widerspricht fundamental dem Wesen des Menschen”, so eine offizielle Begründung.
In Folge des Verfassungsgerichtsurteils hat nun auch der deutsche Ärztetag am 6. Mai nach langer Diskussion das Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe gekippt und aus seiner bundesweiten Musterberufsordnung gestrichen. „Was der Staat seinen Bürgern nicht untersagen darf, das darf der Berufsstand der Ärzteschaft seinen Berufsangehörigen auch nicht verbieten“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Das bedeute aber „nicht, dass wir die Assistenz zum Suizid als ärztliche Handlung ansehen“. Und es heiße „auch nicht, dass die Ärzteschaft, den Gesetzesentwürfen innerhalb des Bundestages, mit denen die Suizidbeihilfe nun in irgendeiner Form geregelt werden soll, bereitwillig und mit großem Engagement entgegenläuft“. Das, so Reinhardt, sei dann eine „extra zu führende Debatte“.
Es gebe keine Pflicht und auch keinen Anspruch zur Suizidassistenz. Der Patient könne sich auch weiterhin darauf verlassen, dass das absolut primäre Interesse der Ärzte darin liege, zu helfen, Leiden zu lindern, Krankheiten zu überwinden und im schlimmsten Fall auch im Sterben beizustehen. Also auch innerhalb der Ärzteschaft keine klare Meinung. Die Meinungen gehen also weiter auseinander. el