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Sonderimpfaktion am 18. Juni

750 Dosen Johnson&Johnson für Bürger im Landkreis Eichstätt – Anmeldung ab Freitag, 11. Juni

Während es an vielen Stellen in Deutschland an Impfstoff fehlt, haben 750 Bürger die Möglichkeit, sich mit einer Spritze auf vollen Impfschutz zu kommen: Am Freitag, 18. Juni 2021, werden von 13:30 bis 18:00 Uhr 750 Dosen des Impfstoffs Janssen des Herstellers Johnson&Johnson in einer weiteren Sonderaktion verimpft. Die Einladung richtet sich zunächst allerdings ausschließlich an Bürger, die zur Priorisierungsstufe 3 zählen.

Termine ab 11.06., 12:00 Uhr, buchbar

Termine zur Impfung mit diesem Impfstoff können ab Freitag, 11. Juni 2021, 12:00 Uhr unter https://www.terminland.de/lra-ei.bayern/ – Aktion Johnson&Johnson – gebucht werden. Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, zu den Impftermin möglichst pünktlich und nicht zu früh zu erscheinen. Die Besonderheit des Impfstoffs des Herstellers Johnson&Johnson ist, dass nur eine Impfdosis verabreicht wird. Eine Zweitimpfung ist daher nicht erforderlich. Neben der erfolgreichen Terminbuchung ist eine Registrierung im bayernweiten Registrierungsportal unter https://impfzentren.bayern/citizen/  mit einer Zuordnung zur Priorität 3 erforderlich. Die Nachweise, die die Priorisierung 3 belegen, sind zwingend zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen.

Bei der Buchung der Termine ist die Zugehörigkeit zu den Impfzentren zu beachten.  Bürger aus den Gemeinden Adelschlag, Böhmfeld, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Gaimersheim, Hitzhofen, Kinding, Kipfenberg, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Titting, Walting und Wellheim sollen die Termine beim Impfzentrum Eichstätt buchen, so das Landratsamt. Impfwillige Bürger aus den Gemeinden Altmannstein, Beilngries, Denkendorf, Großmehring, Hepberg, Kösching, Lenting, Mindelstetten, Oberdolling, Pförring, Stammham und Wettstetten sollten das Impfzentrum Lenting nutzen.

Von Stiko nur ab 60 empfohlen

Personen, die sich unberechtigterweise anmelden (kein Wohnsitz im Landkreis oder nicht die Priorisierungsstufe 1, 2 oder 3 nachweisen können) müssen vor Ort abgewiesen werden. Unberechtigte Buchungen führen dazu, dass Termine für bevorrechtigte Bürger blockiert werden und nicht stattfinden können. Der Vektorimpfstoff wird von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben empfohlen. Personen die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können auf individuellen Wunsch und nach besonderer ärztlicher Aufklärung mit individueller Nutzen-Risiko-Abwägung diesen Impfstoff ebenfalls verabreicht bekommen.

Auch bei dieser Sonderaktion wird die Impfverordnung und damit die medizinisch und ethisch erarbeitete und festgelegte Priorisierungsreihenfolge –, an die die Impfzentren im Gegensatz zu den Hausärzten und niedergelassenen Ärzten nach wie vor gebunden sind, solange es noch impfwillige Personen aus diesen Prioritätsgruppen gibt – eingehalten. Diese Regelungen in der Impfverordnung begünstigen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen, deren Risiko für einen schweren Verlauf erhöht ist oder die aufgrund ihrer beruflichen Situation ein besonderes Infektionsrisiko haben.

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