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100 Stehplätze und Erleichterungen für Grundschüler

Die neuen Coronaregeln im Detail

Katastrophenfall aufgehoben

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gestern, hat das Landratsamt Eichstätt die neuen, angepassten Coronaregeln veröffentlicht: Neben der Maskenlockerung in Schulen beziehen sich die wesentlichen Änderungen auf Sport- und Kulturveranstaltungen. Die Maskenpflicht an Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen entfällt nach Einnahme des Sitzplatzes, und bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind nun bei bis zu 500 Zuschauer ab sofort auch 100 Stehplätze mit 1,5 Meter Abstand erlaubt.

Derzeit erreichten das Bürgertelefon des Landratsamt Eichstätt viele Anfragen hinsichtlich öffentlicher und privater Veranstaltungen, teilt das Landratsamt mit. „Die Beurteilung von zulässigen öffentlichen und privaten Veranstaltungen kann nicht abstrakt und allgemeingültig beantwortet werden und ist daher im konkreten Einzelfall durch die Kreisverwaltungsbehörde zu beurteilen.“ Häufig bestünden hinsichtlich des erforderlichen besonderen Anlasses Fragen, die ausschließlich an das Bürgertelefon unter 08421-70 500 oder per e-Mail an buergertelefon@lra-ei.bayern.de zu richten seien.

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