Die Corona-Regeln für die Teilnahme an Gottesdiensten bleiben zunächst unverändert in Kraft. Wie der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber in einer E-Mail an alle Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiter klarstellt, bleiben Gottesdienste von der GGG-Regelung (Geimpft – Genesen – Getestet) bei einer Inzidenz über 35 weiterhin ausgenommen.
In ersten Pressemitteilungen zum Bund-Länder-Treffen am 10. August war noch die Rede davon, dass die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen Passus beinhalten würden, der Ungeimpften beim Besuch von Gottesdiensten die Vorlage eines negative Corona-Tests vorschreiben sollte. Bereits unmittelbar nach dem Treffen äußerte sich ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz dahingehend, dass dieser Satz wohl in einer Entwurfsvorlage stand, jedoch nicht in den Beschlusstext übernommen wurde. Das Katholische Büro Bayern in München hat nun ausdrücklich bestätigt, dass eine Testpflicht ab einer Inzidenz von 35 für Gottesdienste nicht eingeführt werde, ebenso wenig eine Kontrolle, ob jemand geimpft oder genesen sei. Die Hygienekonzepte für Gottesdienste gelten deshalb unverändert weiter.