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Neue Einschränkungen ab Sonntag

Inzidenz steigt auf über 50

Noch bevor die von den Regierungschefs der Länder auf Bundesebene verabredete 3G-Regel kommen wird, wird es wohl im Landkreis Eichstätt aufgrund der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 ab dem kommenden Sonntag, 22. August, zu coronabedingten Einschränkungen kommen müssen, wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt. Nachdem der RKI-Wert nach 25 Neuinfektionen am gestrigen Dienstag heute mit 58,73 angegeben wird und auch heute eine zweistellige Zahl an Neuinfektionen (15 neue Fälle, 7-Tage-Inzidenz 64,01) zu verzeichnen ist, sei es rechnerisch bereits gesichert, dass auch am Donnerstag und Freitag der RKI-Wert über 50 liegen werde.

Die aktuell geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gibt vor, dass bei dreimaligem Überschreiten der 50er-Inzidenz nach einer Karenz von einem Tag Einschränkungen erfolgen müssen – im Landkreis Eichstätt also ab Sonntag.

650 Zuschauer sahen am Samstag das Heimspiel des VfB Eichstätt gegen die SpVgg Unterhaching. Ab Sonntag gelten nicht nur für solche Veranstaltungen vor allem Ungeimpfte wieder Einschränkungen. Foto: Zengerle

Insbesondere Personenbeschränkungen bei privaten Feiern oder sonstigen Treffen sind dann zu beachten. Für Ungeimpfte werden zahlreiche Testpflichten greifen. Der Landkreis Eichstätt hat die ab Sonntag gültigen Regelungen in dieser Übersicht dargestellt: Corona-Regelungen LK Eichstätt ab Aug 22

Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Private Treffen: maximal 10 Personen aus maximal drei verschiedenen Hausständen (unter 14jährige, Genesene und vollständig geimpfte Personen bleiben unberücksichtigt)
  • Private Feiern aus besonderem Anlass (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tauffeiern) dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 25 Personen und unter freiem Himmel mit maximal 50 Personen stattfinden. Genesene und geimpfte Personen zählen nicht mit. Alle Teilnehmer müssen einen Genesenennachweis oder Impfnachweis bzw. einen negativen Testnachweis vorlegen.
Sport:
  • ohne Testnachweis nur kontaktfreier Sport bis zu zehn Personen beziehungsweise im Freien bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich
  • Mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis: Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung
  • Bei Sportveranstaltungen (z.B. Fußballspielen) müssen alle Besucher einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Freizeit:
  • Freibäder, Freizeiteinrichtungen, Hotelschwimmbäder: Besuch zulässig mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
  • Gastronomie: Test-, Impf- oder Genesenennachweis der Gäste erforderlich, wenn Gäste aus mehr als einem Hausstand zusammen an einem Tisch sitzen
  • Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze: Test-, Impf- oder Genesenennachweis bei Ankunft notwendig, Testnachweis alle weiteren 48 Stunden notwendig
  • Kulturelle Veranstaltungen, Theater, Kino: Besucher brauchen Test-, Impf- oder Genesenennachweis

Für Kinder bis einschließlich fünf Jahren besteht keine Testpflicht. Sofern ein Testnachweis erforderlich ist, darf der Test maximal 24 Stunden zuvor durchgeführt worden sein.

Erneute Änderungen ab 23. August

Misslich für die Landkreisbewohner wie für die Landkreisverwaltung ist, dass damit gerechnet werden muss, dass bereits am Montag, den 23. August weitere Änderungen umzusetzen sind, da ab diesem Tag die sogenannte 3G-Regel greifen soll. Wie Bayern das umsetzen wird, ist bis dato aber noch nicht im Detail bekannt. Das Landratsamt wird weitere Änderungen umgehend bekannt machen.

Die im Landkreis breit aufgestellten Testmöglichkeiten wurden mangels Bedarf zwischenzeitlich reduziert, können aber jederzeit wieder erweitert werden. Wer einen Testnachweis benötigt, kann online einen Termin vereinbaren unter: https://www.landkreis-eichstaett.de/meta/corona-tests-im-landkreis-eichstaett/

Reiserückkehrer aus Kroatien als Hauptursache

Der rasante Anstieg innerhalb einer Woche ist nach Auswertung der Zahlen der letzten sieben Tage fast zur Hälfte auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Ein weiterer Großteil der Infektionen sind Kontaktpersonen der Reiserückkehrer. Bei den Neuinfektionen handelt es sich in der Regel um Personen im Alter bis zu 50 Jahren, der Schwerpunkt liegt in der Gruppe der 18- bis 30-jährigen. Auffällig ist, dass vor allem Kroatien (25 Fälle) als Urlaubsort der infizierten Reiserückkehrer zu verzeichnen ist.

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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