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Corona-Regeln: Volksfeste und Festivitäten wieder zulässig

Neue Corona-Regelungen ab Oktober 2021

Zum 1. Oktober wurden weitere Erleichterungen hinsichtlich der Coronaregelungen geschaffen. Insbesondere dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen, wobei nur Gäste Zutritt erhalten dürfen, die geimpft, genesen oder mittels PCR-Test negativ getestet wurden (sog. „3Gplus“). Für reguläre Gastronomie, für die die „einfachen“ 3G-Regeln gelten, bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen: In reinen Schankwirtschaften etwa Bedienung am Tisch, Tanz und (laute) Musik nur bei erlaubten Veranstaltungen wie Hochzeiten und so weiter (Details siehe pdf unten).

Volksfeste und öffentliche Festivitäten sind wieder zulässig. Im Übrigen bleibe das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen aber untersagt, wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt. Für Volksfeste und öffentliche Festivitäten gilt: Der Zugang darf nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt werden, wobei der Veranstalter zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet ist. Es muss ein Infektionsschutzkonzept erstellt werden.

Handelt es sich um Veranstaltungen oder Volksfeste von mehr als 1000 Besuchern, kommt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung hinzu und die Verpflichtung, vorab und unverlangt dem Landratsamt ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept vorzulegen. In den Eingangs- und Begegnungsbereichen besteht Maskenpflicht.

Die Regelungen in einer Übersicht zusammengefasst finden Sie hier im pdf: PM21183 Corona-Regelungen LK Eichstätt ab Oktober.

Für Rückfragen steht das Bürgertelefon des Landkreises unter 08421-70 500 oder per e-Mail an buergertelefon@lra-ei.bayern.de gerne zur Verfügung.

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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