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Zensus 2022 – Erhebungsbeauftragte gesucht

Christoph Riepl und seine Stellvertreterin Anna Rackwitz leiten Befragung im Landkreis Eichstätt

Eichstätt. – Im Jahr 2022 findet auch in Deutschland wieder ein Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Er ermittelt auch Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen. Stichtag des Zensus ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen der Haushalte im Rahmen der Stichprobe finden im Zeitraum vom 16. Mai und 15. August 2022 statt. Unten finden Sie die wichtigsten Informationen.

„Volkszähler“ gesucht: Verantwortlich für den Zensus 2022 im Landkreis Eichstätt sind Erhebungsstellenleiter Christoph Riepl (li.) und seine Stellvertreterin Anna Rackwitz. Foto Landkreis Eichstätt

200 Interviewer gesucht

Für den Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle im Landkreis Eichstätt insgesamt 200 Interviewer. Die sogenannten Erhebungsbeauftragten führen im Rahmen einer Haushaltebefragung bei Privatpersonen und in Wohnheimen Interviews mit den Auskunftspflichtigen vor Ort durch. „Die ehrenamtliche Tätigkeit wird im Schnitt mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung von 800 Euro vergütet“ erklärt Christoph Riepl, der Erhebungsstellenleiter für den Landkreis Eichstätt. Die Erhebungsbeauftragten haben für durchschnittlich 150 Befragungen insgesamt drei Monate Zeit, vom 15. Mai bis 15. August 2022. „Die Erhebungsbeauftragten können sich in diesem Zeitraum ihre Zeit für die jeweils etwa 15 Minuten dauernden Interviews frei einteilen“, so Riepl weiter. Im Frühjahr des kommenden Jahres finden bereits die ersten eintägigen Schulungen statt, in denen die Erhebungsbeauftragten nicht nur auf ihre Aufgabe vorbereitet, sondern auch mit dem nötigen Equipment ausgestattet werden.

Ein Jahr später: Eigentlich sollte der Zensus bereits in diesem Jahr stattfinden, wurde aber pandemiebedingt auf 2022 verschoben. Grafik: oh

Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Hierbei wird festgestellt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Er ermittelt auch Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen. Der Zensus 2022 hätte eigentlich bereits dieses Jahr stattfinden sollen, wurde aber pandemiebedingt um ein Jahr verschoben.

Im Landkreis Eichstätt gibt es neben der Erhebungsstelle im Landratsamt in Eichstätt auch noch die Außenstelle im Dienstleistungszentrum in Lenting. Diese wird von der stellvertretenden Erhebungsstellenleitung Anna Rackwitz betreut. „Die Vorbereitungen für den Zensus 2022 sind in vollem Gange, oberste Priorität aber hat im Moment die Akquise von Erhebungsbeauftragten“, betont Rackwitz. „Wir sind auf der Suche nach zuverlässigen und verschwiegenen Personen, die zum 15. Mai 2022 volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.“

Anonyme Daten

Digital und anonym: Die Daten werden digital erhoben und sind nach Angaben der Behörden nicht personenbezogen auswertbar. Foto: oh

Für den Zensus 2022 gelten strenge Datenschutzrichtlinien. Die dabei erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden und sind durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Rückschlüsse auf einzelne Personen seien nicht möglich, betonen die Verantwortlichen. „Auch für die Erhebungsbeauftragten gelten diese Auflagen“, betont Riepl.

Wer als Interviewer aktiv am Zensus 2022 mitwirken möchte, kann sich bereits jetzt vormerken lassen. Auf der Homepage des Landkreises Eichstätt unter https://www.landkreis-eichstaett.de/zensus2022/ ist ein entsprechendes Kontaktformular hinterlegt. Hier erhalten alle Interessenten auch viele weitere Informationen zum Zensus 2022. Bei Fragen stehen Christoph Riepl und Anna Rackwitz für die Erhebungsstelle im Landkreis Eichstätt telefonisch unter der 08421/70-599, oder per Mail (zensus@lra-ei.bayern.de) zur Verfügung.

 

Informationen zum Zensus:

Früher nannte man es Volkszählung, heute heißt das Ganze Zensus. Das Ziel aber ist dasselbe: eine gute Datenbasis. Die ist nicht nur für die Verteilung von Geldern etwa im Länderfinanzausgleich oder von EU-Fördergeldern, sondern dient auch als Grundlage etwa für die Einteilung von Wahlkreisen, für statistische Berechnungen wie etwa das BIP (Bruttoinlandsprodukt) pro Kopf. Vor allem aber spielen die Daten auch eine wichtige Rolle für die kommunale Planung wie etwa die öffentliche Infrastruktur oder die Bedarfsplanung für Schulen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Die im Zensus 2022 zu erhebenden Daten liefern Informationen für drei übergeordnete Ziele:

  • Amtliche Einwohnerzahlermittlung
  • Gewinnung von soziodemographischen Merkmalen
  • Gewinnung von Angaben zu Gebäuden und Wohnungen

Die amtliche Einwohnerzahl dient als Bemessungsgrundlage, u. a. für:

  • Länderfinanzausgleich
  • Verteilung von EU-Fördergeldern
  • Einteilung der Wahlkreise
  • Kommunale Planungen
  • Sitzverteilung im Bundesrat
  • Einwohnerzahlen fließen in viele statistische Kennzahlen ein, z. B. BIP pro Kopf

Soziademographische Merkmale wie Bildungsgrad oder Berufstätigkeit dienen der Bereitstellung von Planungsgrößen für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, die nicht aus Verwaltungsregistern gezogen werden können:

  • Maßnahmen im Bereich öffentlicher Infrastruktur
  • Bedarfsplanungen von beispielsweise Schulen oder Studienplätzen

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Das Wissen über Wohn- und Wohnungssituation aus dem Zensus bildet eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der “geordneten städtebaulichen Entwicklung” sowie der Raumplanung.

Der Zensus 2022 ist in vier Erhebungsteile untergliedert, für die allesamt Auskunftspflicht gilt:

Haushaltsstichprobe

In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden ca. 30.000 Personen im Landkreis Eichstätt in einem Interview befragt. Damit sollen Über- und Untererfassungen aufgedeckt, Fehlbestände im Datenbestand ermittelt und Ungenauigkeiten in den Verwaltungsregistern bereinigt werden (Ziel 1-Merkmale). Bei ca. 13.000 Personen werden außerdem Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen (Ziel 2-Merkmakle). Es wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt, das Ergebnis der Stichprobe wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Auskunftspflichtigen erfolgt auf der Grundlage eines mathematischen Zufallsverfahrens.

In höchstens 4% der Anschriften findet eine Wiederholungsbefragung mit dem Ziel der Feststellung von übereinstimmenden bzw. abweichenden Erhebungsbefunden statt.

Vollbefragung in den Sonderbereichen

Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime  und Gemeinschaftsunterkünfte.

In höchstens 4% der Wohnheime findet eine Wiederholungsbefragung mit dem Ziel der Feststellung von übereinstimmenden bzw. abweichenden Erhebungsbefunden statt.

Gebäude- und Wohnungszählung

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Weitere Informationen:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/gebaeude_wohnungszaehlung/index.html

Wer wird befragt?

Beim Zensus 2022 kommt ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Dabei werden bereits vorhandene Registerdaten verwendet und mit den Ergebnissen unterschiedlicher Befragungen ergänzt. Somit muss die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten. Die Befragung von nur 16% der Bevölkerung zur Prüfung der Register hat mehrere Vorteile:

  • Geringere Belastung für die Bevölkerung
  • Kostengünstiger als eine Vollerhebung
  • Vergleichbare Qualität zur Vollerhebung

Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes.

Rechtsgrundlage:

Die Europäische Union verpflichtet mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Das Zensusgesetzt 2022 (ZensG 2022) ist das bundesdeutsche Gesetz zur Durchführung dieser Verordnung. Darin ist auch eine Auskunftspflicht für den Zensus geregelt.

In Deutschland regelt das Zensusgesetz des Bundes (ZensG 2022) die Details. Unter anderem ist darin eine Auskunftspflicht festgelegt:

  • Es besteht nach § 23 ZensG 2022 Auskunftsplficht
  • Auskunftspflichtig sind nach § 25 ZensG 2022 sowie § 26 Abs. 1 bis 3 ZensG 2022 alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt fürhrenden Minderjährigen
  • Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ist nach § 26 Abs. 4 ZensG 2022 die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig

Ablauf der Befragungen:

Ab dem Frühjahr 2022 führen die Erhebungsbeauftragten kurze Vorbegehungen der von ihnen zu befragenden Anschriften durch und kündigen sich mit einem Terminankündigungsschreiben bei den einzelnen Haushalten an.

Zwischen dem 16.05.2022 und dem 15.08.2022 führen die Erhebungsbeauftragten dann die Befragungen bei den einzelnen Haushalten vor Ort durch. Dabei sind die Erhebungsbeauftragten in ihrer Zeiteinteilung frei, können die Befragungen also auch am Wochenende oder abends erledigen. Falls terminliche Verschiebungen nötig sind, erfolgt die Abstimmung direkt zwischen den Interviewern und den zu befragenden Personen.

Die Interviews erfolgen bei den zu befragenden Haushalten vor Ort und dauern ca. 10 – 15 Minuten. Die genaue Dauer ist individuell und kann nicht ganz genau bestimmt werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit für die befragten Personen, die Daten zur Bildung und zum Erwerbsstatus über Online-Zugangsdaten selbst auszufüllen. Dies erläutert Ihnen der/die Erhebungsbeauftragte dann genau vor Ort.

In Bayern werden für die Erhebung im Zensus Tablets eingesetzt.

Datenschutz und Sicherheitsvorkehrungen:

Die Durchführung des Zensus erfolgt unter strenger Einhaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein.

Die erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden und werden durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Außerdem achtet die Erhebungsstelle bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten streng darauf, dass diese die Vorgaben zur Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit erfüllen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass Mitarbeitende aus sensiblen Bereichen der Verwaltung, der Polizei oder der Finanzverwaltung nicht als Erhebungsbeauftragte geeignet sind, um mögliche Interessenskonflikte zu verhindern. Quelle: Landratsamt Eichstätt

Quelle
Landkreis EichstättStatistisches BundesamtBayerisches Landesamt für Statistik
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