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In vielen Gemeinden: Ansammlungsverbot an Silvester

Mehrere Gemeinden verbieten öffentliche Versammlungen zum Jahreswechsel

Eichstätt. – Viele weitere Gemeinden im Landkreis Eichstätt folgen den Empfehlungen der Behörden und verbieten Ansammlungen zu Silvester an zentralen öffentlichen Plätzen, an denen sonst bei solchen Gelegenheiten viele Menschen zusammenkommen.

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein. Ursächlich hierfür ist die rasante Verbreitung der Omikron-Variante. Gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind von Silvester, 15 Uhr, bis zum Neujahrstag, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt.

Von dieser Möglichkeit haben folgende Gemeinden Gebrauch gemacht: Gaimersheim (Marktplatz mit Umfeld Backhaus; Andreas-Staudacher-Platz; Retzbachpark), Kösching (Parkplatz Bad am Berg), Kasing (Kirchplatz und Sportheim), Bettbrunn (Dorfgemeinschaftshaus), Mindelstetten (Marktplatz) und Wettstetten (Skateranlage, Am Sportplatz 9; Kirchplatz rund um das Rathaus, Kirchplatz 10; Ingolstädter Straße 2). Dort haben sich etwaige Menschenansammlungen unverzüglich zu zerstreuen. Im Übrigen gelten die von den Gemeinden gegebenenfalls angebrachten Hinweisschilder und Verordnungen.

„Böllerverbot“: Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt zu Silvester

 

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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