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Impf-/Genesenenstatus: Wer muss/darf was?

Eine Zusammenfassung der geltenden Regelungen

Eichstätt. – Durch die Verkürzung des Genesenenstatus und die Vorgabe, dass auch bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson für eine vollständige Impfung zwei Impfungen erforderlich sind, haben sich einige Änderungen der Corona-Regelungen und der entsprechenden Status-Anerkennung ergeben. Hier ein Überblick des Landratsamtes, das sich zur Zeit nach eigenen Angaben mit vielen Nachfragen konfrontiert sieht.

Welche Regel gilt wo? Die Vielzahl an möglichen Kombinationen und Coronaregeln hat auch im Landkreis Eichstätt viele Bürger verwirrt. Fotos: oh

Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate bewirkt beispielsweise, dass Bürger, deren Infektion vor mehr als drei aber weniger als sechs Monaten festgestellt wurde, kurzfristig Ihren Genesenenstatus verloren haben und zum Beispiel bei 3G am Arbeitsplatz wieder der Testpflicht unterliegen. Wer sich zum Erhalt des vollständigen Impfstatus eine Impfung verabreichen lässt, hat aber sofort mit dem Tag der Impfung die Voraussetzungen für 3G wieder erfüllt.

Die aktuellen Regelungen zur Anerkennung der unterschiedlichen Fallkonstellationen haben zu zahlreichen Nachfragen im Gesundheitsamt und an der Corona-Bürgerhotline des Landratsamts Eichstätt geführt. Eine Übersicht, die in der Anlage und zum Download auf der Homepage des Landkreises Eichstätt bereitgestellt ist, zeigt deshalb die unterschiedlichen Status-Kombinationen auf. Gleichzeitig wird auch dargestellt, welche Quarantäneregelung damit verbunden ist und welche Voraussetzungen bei den Anforderungen nach 2G, 3G oder 2Gplus erfüllt oder noch zu erfüllen sind. Die Übersicht soll Bürgern wie Dienstleistern, Betriebsinhabern, Gastronomen und allen dienen, die Zugangsregelungen zu überprüfen oder nachzuweisen haben, da im Moment weder die CoronaWarnApp noch die CovPass-App sämtliche Konstellationen korrekt abbilden können.

Im Rahmen der Quarantäne oder Isolation wird seitens des Gesundheitsamtes darauf hingewiesen, dass aufgrund der rasant ansteigenden Fallzahlen seit der vergangenen Woche die Kontaktaufnahme beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der Quarantäne oder Isolation gegebenenfalls nicht mehr im erforderlichen Zeitrahmen erfolgen kann. Daher wird nochmals explizit auf die FAQs (häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu) unter https://www.landkreis-eichstaett.de/meta/haeufige-fragen-und-antworten-zur-vorgehensweise-im-corona-verfahren/ hingewiesen, unter der Betroffene Hinweise und Verhaltensregeln während einer Isolation oder Quarantäne erhalten.

Hier ein Überblick über die geltenden Regelungen:

Sollten sich Änderungen ergeben ist eine aktualisierte Übersicht zu finden unter:

https://www.landkreis-eichstaett.de/meta/corona-regelungen-im-landkreis-eichstaett/

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Corona-Warn-App oder die CovPassApp derzeit nicht alle o.g. Fallkonstellationen korrekt abbilden können. Rechtlich verbindlich sind die dargestellten Regelungen in der obigen Tabelle.

Hier die aktuellen Coronazahlen im Landkreis Eichstätt:

 

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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