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Viele Lockerungen, aber noch kein „Freedom Day“: die neuen Coronaregeln

Landratsamt informiert über die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Eichstätt. – Viele Lockerungen, aber noch kein wirklicher „Freedom Day“: Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde erneut geändert und ist zum 19. März 2022 in Kraft getreten (Übersicht siehe Anlage). Beispielsweise entfällt die Maskenpflicht am Platz für Schüler ab dem 28. März, und Volksfeste und Feiern sind wieder erlaubt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen sowie unten die kompletten Regelungen, die das Landratsamt Eichstätt soeben herausgegeben hat:

Welche Regel gilt wo? Die Vielzahl an möglichen Kombinationen und Coronaregeln hat auch im Landkreis Eichstätt viele Bürger verwirrt.
Viele Lockerungen, aber auch weiter allerhand Einschränkungen sieht die 15. BayIfSMV vor. Foto: oh
  1. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
  2. Schule: Vor dem Hintergrund der regelmäßigen PCR-Pooltests entfällt die Maskenpflicht am Platz in den Grund- und Förderschulen ab 21. März, in den 5. und 6. Jahrgangsstufen ab 28. März.
  3. Die Zugangsregelungen 2G und 3G werden folgendermaßen aufrechterhalten:
    • 3G in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben,
    • 3G in Hochschulen und im Bildungsbereich,
    • 2G für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen,
    • 2G im Freizeitbereich, in Zoos, auf Messen und Kongressen,
    • 2G bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen,
    • 2G-Plus in Diskotheken und Clubs.
    • Für Besuche in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
    • Am Arbeitsplatz gilt für Beschäftigte mit Kundenkontakt weiterhin 3G, sofern es sich um Bereiche handelt, in denen für Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher Zugangsbeschränkungen (2G-Plus, 2G, 3G) bestehen.
    • Die Kontaktbeschränkung entfällt – private Zusammenkünfte im privaten wie im öffentlichen Raum können ohne Einschränkungen stattfinden.
    • Die bisher bestehenden Personenobergrenzen (25.000 Personen) beziehungsweise Kapazitätsbeschränkungen (Auslastung von 75 %) entfallen.
  4. Es entfallen das bisher bestehende Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, von Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  5. Die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen werden aufgehoben.
  6. Die 3G-Regelung im ÖPNV entfällt.

Unser Bürgertelefon steht weiterhin für Fragen nichtmedizinischer Art rund ums Thema Corona unter 08421/70-500 oder E-Mail buergertelefon@lra-ei.bayern.de zur Verfügung.

Hier finden Sie die aktuellen Coronaregeln des Landkreises Eichstätt – einfach HIER KLICKEN!
Quelle
Landratsamt Eichstätt
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