KulturPanoramaPolitikWissen

KU-Professor Klaus Stüwe neu im Medienrat 
der BLM

KU-Vizepräsident von der Bayerischen Bischofskonferenz als Vertreter der Katholischen Kirche ausgewählt

Eichstätt/München. – Prof. Dr. Klaus Stüwe, Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Politikwissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) und deren Vizepräsident für Internationales und Profilentwicklung, ist neues Mitglied im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die Bayerische Bischofskonferenz hatte ihn zum Vertreter der Katholischen Kirche für dieses Gremium gewählt. Die konstituierende Sitzung des neuen Medienrates fand am 12. Mai statt. Die Amtszeit von Professor Stüwe im Medienrat beträgt fünf Jahre.

KU-Vizepräsident Klaus Stüwe ist neues Mitglied im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Foto: upd

Der Politikwissenschaftler ist Direktor des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft der KU. Er fungiert unter anderem als Berater der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen bzw. der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Stüwe war zudem über zwölf Jahre hinweg Mitglied der Ständigen Kommission für politische Grundfragen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

Die BLM ist als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland zuständig für die Aufsicht und Organisation der privaten Radio- und Fernsehprogramme in Bayern. Außerdem beaufsichtigt sie Internetangebote mit Sitz in Bayern, sogenannte Telemedien. Auch für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre wie zum Beispiel Prime Video, Twitch, Twitter und Yahoo ist die BLM zuständig.

Der Medienrat ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, dem 50 Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen in Bayern angehören. Er wahrt die Interessen der Allgemeinheit, sorgt für Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Mitglieder des Medienrats genehmigen Rundfunkangebote, stimmen dem Wirtschaftsplan zu, entscheiden über Fördermaßnahmen, stellen Richtlinien zur Programmorganisation auf und wählen den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats.

Quelle
upd
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"