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Wechsel im Vermögensverwaltungsrat der Diözese Eichstätt

Pfarrer Dominik Pillmayer und Generalvikar Pater Michael Huber neue Mitglieder

Eichstätt. – Im Vermögenverwaltungsrat der Diözese Eichstätt gibt es zwei Personalwechsel. Thomas Hammer aus München und Msgr. Richard Distler aus Meckenhausen scheiden zum Ende ihrer regulären Amtszeit am 31. Juli aus dem Vermögensverwaltungsrat der Diözese aus. Als deren Nachfolger hat Bischof Gregor Maria Hanke Dominik Pillmayer, Pfarrer in Altdorf, Leinburg und Winkelhaid-Burgthann, und den noch bis 31. August amtierenden Generalvikar Pater Michael Huber ernannt.

Der Vermögensverwaltungsrat prüft und genehmigt unter anderem die Jahresrechnung der Diözese Eichstätt. Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Eine zweite Amtszeit im Diözesanvermögensverwaltungsrat treten zum 1. August Wolfgang Gehra, Professor für Sozialmanagement und Öffentlichkeitsarbeit aus München, Florian Müller, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus München, Georg Schürmann, Geschäftsführer aus Frankfurt am Main, sowie Stefan Wittmann, Steuerberater aus Neumarkt an. Zusammen mit Pfarrer Pillmayer und Pater Huber (ab 1. September) bilden sie den Vermögensverwaltungsrat der Diözese Eichstätt für die nächsten fünf Jahre bis 31. Juli 2027.

Bischof Gregor Maria Hanke dankte den ausscheidenden Mitgliedern für ihr persönliches Engagement sowie für die selbstlose Investition ihrer Zeit und vor allem für die „hervorragende Expertise“, die sie in die Arbeit des Diözesanvermögensverwaltungsrats eingebracht hätten. „Sie haben einen erheblichen Anteil an der Professionalisierung der Vermögensverwaltung, die wir in den letzten Jahren im Sinne der Transparenzoffensive vorgenommen haben“, so der Bischof in seinem Dankschreiben. Die Offensive wurde auch nach einem massiven Finanzskandal gestartet.

Wolfgang Gehra, Florian Müller, Georg Schürmann und Stefan Wittmann ernannte Hanke erneut zu Mitgliedern des Diözesanvermögensverwaltungsrats. Auch ihnen dankte der Bischof für ihre bisherige Arbeit und für die Bereitschaft, eine zweite Amtszeit zu übernehmen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat besteht gemäß Kirchenrecht und den diözesanen Umsetzungsbestimmungen aus fünf vom Bischof ernannten Gläubigen, die in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht erfahren sind, sich durch Integrität auszeichnen und nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Diözese stehen dürfen.

Zu den Mitgliedern können bis zu zwei Kleriker gehören, die nicht Mitglieder des Konsultorenkollegiums sein dürfen. Der Bischof von Eichstätt oder ein von ihm Beauftragter übernimmt den nicht stimmberechtigten Vorsitz. Aufgaben des Gremiums sind die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der Diözese, Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung und Beratung des Bischofs bei der Vermögensverwaltung. Akte der außerordentlichen Verwaltung und Veräußerungsgeschäften können nur nach Anhörung oder Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrats vollzogen werden.

Quelle
pde
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