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Energiepreise: Behörden unterstützen bei finanziellen Engpässen

Mögliche Hilfen des Landkreises Eichstätt bei erhöhten Energiepreisen für einkommensschwache Haushalte

Eichstätt. – Viele Personen sind derzeit in Sorge, die ständig steigenden Energiekosten nicht mehr aus dem verfügbaren Haushaltseinkommen (z. B. Arbeitseinkommen, Renteneinkommen) bezahlen zu können. Der Landkreis Eichstätt sowie die zuständigen Behörden bieten im Fall der Fälle finanzielle Unterstützungsleistungen an. Hier eine Übersicht.

Wenn es knapp wird in Sachen Energiekosten, bieten die Behörden finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an. Foto: oh

Personen, die bereits Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bzw. nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, können sich damit an den für sie zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters Eichstätt beziehungsweise des Landratsamts Eichstätt wenden. Empfänger von laufenden Wohngeldzahlungen erhalten einen pauschalierten Heizkostenzuschuss, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschuss wird nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Wohngeldempfänger ausbezahlt.

Landkreisbürger, die keine dieser Leistungen erhalten und die erhöhten Heizkostenvorauszahlungen aus dem verfügbaren Einkommen nicht oder nicht vollständig bestreiten können, haben die Möglichkeit, sich wegen eventuell zustehender laufender Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beim Jobcenter Eichstätt oder dem Landratsamt Eichstätt zu erkundigen. Dies gilt für Personen in Mietwohnungen und ebenso für Eigentümer selbst bewohnter Immobilien, die eventuell einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten können.

Für Personen, die bereits eine Altersrente beziehen oder auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ist das Sachgebiet Soziale Sicherung und Integration beim Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt (Tel. 08421/70-216) oder das Dienstleistungszentrum Lenting, Bahnhofstr. 16, 85101 Lenting (Tel. 08421/70-417) für Auskünfte zuständig. Erwerbsfähige Personen können sich beim Jobcenter Eichstätt, Am Anger 1, 85072 Eichstätt (Tel. 08421/68993-24, -73 oder -77) über mögliche Ansprüche erkundigen. Sie erhalten dort Antragsunterlagen zugeschickt.

Über mögliche Ansprüche auf Wohngeldleistungen können sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Wohngeldstelle beim Landratsamt Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/70-277 oder -322 informieren. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Wer diemöglichen Leistungen in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass bei Beschaffung von Heizmaterial unbedingt vor der Bestellung Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden muss. Nachträgliche Leistungen sind in diesen Fällen nicht mehr möglich. lkr

Quelle
Landkreis Eichstätt
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