Eichstätt/Dallas. – Es ist so etwas wie eine „millionenschwere Schadensbegrenzung“: Die Diözese Eichstätt hat sich in einem Vergleich in den USA mit dem dortigen Projektentwickler geeinigt und damit bei der Aufarbeitung des Finanzskandals einen Durchbruch erzielt. Bis zum Sommer 2023 sollen nach diesem Vergleich rund 18 Millionen US-Dollar an die Diözese und die Emeritenanstalt zurückfließen. Allerdings ist das nur ein Bruchteil der Summe, die die Diözese inoffenbar wenig werthaltige Immobilienprojekte in den USA investiert hatte.
Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zeigt sich erleichtert. „Dieser Vergleich ist ein wahrer Meilenstein in unserem hartnäckigen Vorgehen, das Geschehene aufzuarbeiten. Das Bistum hat einen enormen Schaden erlitten, aber auch einen langen Atem bewiesen. Unser Ziel war es stets, diesen Schaden zu minimieren. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bischöflichen Ordinariat, in der Pastoral sowie den Finanzgremien, die diesen anstrengenden Weg mitgegangen sind und ihn konstruktiv begleitet haben, aber auch dem Team an Anwälten und Beratern, die mit ihrem Engagement, ihrer Hartnäckigkeit und ihrer Strategie viel von dem verloren geglaubten Geld zurückerkämpfen konnten.“
Immobilienverkäufe „weiter begleiten“
Der nun geschlossene Vergleich mit dem amerikanischen Projektentwickler umfasst ein Gesamtvolumen von rund 26 Millionen US-Dollar. Diese Summe setzt sich zusammen aus den bereits geleisteten Rückzahlungen von 5,4 Millionen und den jüngst erhaltenen rund 2,8 Millionen US-Dollar. Des Weiteren zählen zum Gesamtvolumen folgende noch kommende Rückzahlungen: Die Diözese Eichstätt wird noch dieses Jahr rund 5,4 Millionen US-Dollar und bis zum Ende des 1. Quartals 2023 weitere drei Millionen US-Dollar erhalten. Außerdem erwartet die Diözese aus Immobilienverkäufen des Projektentwicklers noch zusätzliche rund zehn Millionen US-Dollar.
Anwalt Philippe Litzka von der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl: „Den Verkauf dieser Immobilien durch den Projektentwickler müssen wir natürlich weiterhin kontrollieren, damit dieser im Sinne der Diözese abläuft. Selbstverständlich wurden in dem Vergleich hierzu Verkaufsfristen, ein Mindestverkaufswert der Immobilien, Zustimmungserfordernisse der Diözese sowie – zur Absicherung – auch eigene Vollstreckungsmöglichkeiten vereinbart, um die Verkäufe zu überwachen. Wir erwarten, dass der Vergleich bis Sommer 2023 endgültig umgesetzt sein wird. Dies hängt natürlich noch von der erfolgreichen Verwertung der Immobilien ab.“
Dem Vergleich vorangegangen war eine im Jahr 2019 von der Diözese initiierte Schadensersatzklage beim Bezirksgericht in Dallas (USA) gegen einen amerikanischen Projektentwickler und 23 seiner Projektgesellschaften. Bis zum Jahrwechsel 2021/2022 war dieser aufwändige Prozess von diversen Verzögerungstaktiken der Gegenseite geprägt. Einige Gesellschaften stellten darüber hinaus Insolvenzanträge, sodass die Diözese zusätzlich in diesen Verfahren ihre Rechte wahren musste.
Komplizierte Rechtslage
Als der Diözese bekannt wurde, dass der amerikanische Projektentwickler Immobilien der verklagten Gesellschaften zu verkaufen versuchte, erstritt die Diözese in Dallas im Frühjahr 2022 eine einstweilige Verfügung. Diese führte zu umfassenden Kontensperrungen und Verkaufsverboten, sodass sich der Handlungsspielraum des Projektentwicklers reduzierte. Diese einstweilige Verfügung diente nicht nur der Sicherung der verbleibenden Vermögenswerte, sondern förderte letztlich auch die Vergleichsbereitschaft des Projektentwicklers. „Ohne den Vergleich hätte die Diözese auch mit einem erfolgreichen Prozess wegen der ungesicherten Darlehen im schlimmsten Fall leer ausgehen können“, erklärt der Anwalt Litzka die Hintergründe des Vergleichs.
Im Fall der vollständigen Umsetzung des Vergleichs werden von allen beteiligten Projektentwicklern rund 39 Millionen US-Dollar an die Diözese zurückgeführt werden. Für den Erfolg in den USA rechnet die Diözese mit Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gutachter im mittleren einstelligen Millionenbereich. Im Zuge der Transparenzoffensive in der Diözese Eichstätt, die Bischof Gregor Maria Hanke angestoßen hatte, kamen die ungesicherten Darlehen ans Licht.
60 Millionen Euro in zweifelhafte Geschäfte investiert
Bei der Erstellung einer Bilanz nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs entdeckten externe Wirtschaftsprüfer, dass ein inzwischen ehemaliger leitender Mitarbeiter des Bistums mit Hilfe von Projektentwicklern und einem Mittelsmann rund 60 Millionen US-Dollar in im Wesentlichen ungesicherte Darlehen in den USA ausgereicht hatte. Diese wurde an Projektgesellschaften im Bereich der Immobilien-Entwicklung in Texas und Florida vergeben. Die Diözese arbeitete seitdem den Sachverhalt sowohl in den USA als auch in Deutschland konsequent auf, um den Schaden zu minimieren.