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„Böllerverbot“: Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt zu Silvester

Areal rund um Marktplatz ist in Silvesternacht für Feuerwerker tabu

Eichstätt. – Es bleibt dabei: Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein „Böllerverbot“ für weite Teile der Eichstätter Altstadt. Angesichts der näherrückenden Silvester-Feierlichkeiten weist die Stadt Eichstätt noch einmal auf die geltenden Regelungen rund um Feuerwerkskörper hin. In zentralen Bereiche rund um den Marktplatz ist es nach der entsprechenden Sicherheitsverordnung, die noch bis 2025 gilt, auch bei den Feierlichkeiten zum kommenden Jahreswechsel verboten, „Feuerwerkskörper aller Art abzuschießen oder abzubrennen“.

Buntes Feuerwerk wie hier in den Vorjahren ist in der Silvesternacht nicht überall erlaubt. Fotos: Zengerle

Ergänzend zum bundesweiten Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern 2021 liegt es unter anderem bei den Kommunen, solche Zonen für ein Verbot des Abbrennens und Abfeuerns von Feuerwerk im öffentlichen Raum auszuweisen. Die Stadt Eichstätt hat das rund um den Marktplatz getan, wo in den Jahren zuvor in der Silvesternacht meist reges Treiben auch in Sachen Feuerwerk geherrscht hatte.

Bereits seit 2020 gilt die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Silvesterveranstaltungen in der Stadt Eichstätt“. Diese trat in Kraft, nachdem die Jahre zuvor besonders rund um den Marktplatz nicht nur Sachbeschädigungen auftraten, sondern auch immer wieder Menschen gefährdet wurden. Außerdem ist der Brandschutz innerhalb des historischen Altstadtensembles zu beachten.

Sperrzone: Rund um den Marktplatz in Eichstätt (rot schraffierter Bereich) gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot. Grafik: Stadt Eichstätt

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, also insbesondere im Bereich Domplatz und Leonrodplatz, ist das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern generell verboten. Dasselbe gilt von Freitag, 31. Dezember 2021, 21 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 7 Uhr, auch für das Areal Marktplatz, Marktgasse und Gabrielistraße. Die Bereiche werden über entsprechende Hinweis-Schilder gekennzeichnet. Die Stadt Eichstätt bittet vor allem in diesen besonderen Zeiten um Verständnis und auch um gegenseitige Rücksichtnahme. Die Sicherheitsverordnung und auch der Übersichtsplan zum betroffenen Gebiet stehen auf der Homepage der Stadt Eichstätt unter „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Silvesterveranstaltungen in der Stadt Eichstätt“ zur Verfügung.

Quelle
Stadt Eichstätt
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