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Infektionsschutz ohne Luftreinigungsgeräte

Landkreis verzichtet auf spezielle Anlagen in Landkreisschulen

Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt im Hinblick auf Mutationen des Corona-Virus nach wie vor große Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Innenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Das gilt gerade auch für Schulen. Daher hat der Landkreis Eichstätt den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 6. Juli, die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen finanziell zu fördern, zum Anlass genommen, die Ausrüstung der Landkreis- und Zweckverbandsschulen mit solchen Geräten erneut zu prüfen.

Betroffen sind die Schulen in Trägerschaft des Landkreises, also die Berufsschule Eichstätt, der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau (Willibald-Gymnasium und Mittelschule), die Gymnasien in Gaimersheim und Beilngries, die Realschulen in Kösching und Beilngries sowie die Förderschulen in Eichstätt und Beilngries. Mit den Leitern dieser Schulen erörterte Landrat Alexander Anetsberger die aktuelle Situation im Hinblick auf die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten. Dabei kamen Landrat und Schulleiter überein, solche Geräte nicht anzuschaffen, solange wichtige Fragen ungeklärt seien. In Anbetracht der aktuellen, sich ständig wandelnden schulischen, technischen, gesundheitlichen und infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen soll deshalb erst Anfang September über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Infektionsschutz ohne Luftreinigungsgeräte
Erst Anfang September soll über die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Landkreisschulen wie hier das Gymnasium Beilngries entschieden werden. Foto: Zengerle

Ingenieurbüro bestätigt sichere Raumlufthygiene bei Stoßlüftung

Vertreter eines vom Landkreis bereits im Herbst vergangenen Jahres beauftragten Ingenieurbüros für Lüftungstechnik erläuterten dem Landrat und den Schulleitern die Ergebnisse der Vor-Ort-Untersuchung der Raumluftqualität aller Landkreisschulen. Nach fachlicher Beurteilung des Ingenieurbüros ist die Raumlufthygiene bei regelmäßiger Fensterstoßlüftung auch ohne Luftreinigungsgeräte sichergestellt. Luftreinigungsgeräte wälzen die vorhandene Raumluft lediglich um, führen aber weder Frischluft von außen zu, noch Feuchte von innen nach außen ab. Strömungssimulationen zeigen zudem, dass Schülern der Aufenthalt im Zustrombereich eingeschalteter Luftreiniger unter hygienischen Gesichtspunkten nicht zugemutet werden kann, da sie dort der verbrauchten Luft ausgesetzt sind. Eine solche Situation wurde von Landrat und Schulleitern als sehr problematisch bezeichnet.

Ozonrisiko befürchtet

Besorgt waren die Schulleiter auch angesichts des Lärms, der von den Luftreinigungsgeräten kontinuierlich ausgeht. Dies mache jedenfalls für die nahe am Gerät sitzenden Schüler ein konzentriertes Lernen fast unmöglich. Das Ingenieurbüro wies zudem darauf hin, dass die vom Freistaat nun geförderten Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik bis vor Kurzem seitens des Umweltbundesamtes noch wegen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken abgelehnt wurden. Beim Betrieb der ebenfalls förderfähigen Geräte mit Ionisations- und Plasmatechnologie muss laut Förderrichtlinie vom 14. Juli sichergestellt sein, dass das entstehende Ozon nicht in den Klassenraum gelangen kann. Ozon ist ein giftiges Oxidationsmittel, das zu Reizungen der Atemwege und der Augen führen kann. Landrat und Schulleiter sprachen sich nach Angaben des Landratsamets dagegen aus, Landkreisschüler unüberlegt diesem Risikoauszusetzen. Daher bedürfe es erst noch des Nachweises der Gerätehersteller, dass die Luftreiniger im Schulbetrieb auch unter Realbedingungen ohne Gesundheitsgefährdung, sowie unter Einhaltung eines verträglichen Lärmpegels eingesetzt werden können.

„Lüftungsgong“ habe sich bewährt

Wie alle Schulleiter bestätigen, habe sich der „Lüftungsgong“ zur halben Schulstunde als praktikables Hilfsmittel zur Sicherstellung einer regelmäßigen und effektiven Frischluftzufuhr durch Fensteröffnung bewährt. Die Fensterlüftung muss nach Mitteilung des Eichstätter Gesundheitsamts auch im Falle des Betriebs von Luftreinigungsgeräten erfolgen. Zudem befreit der Betrieb solcher Geräte im Falle einer Coronainfektion nach derzeitiger Rechtslage nicht von etwaigen Testpflichten oder Quarantänemaßnahmen. Somit kann es auch trotz des Betriebs von Luftreinigungsgeräten zu coronabedingten Schulschließungen oder zu klassenweisen Unterrichtsausfällen kommen. Anzumerken ist, dass von den wenigen Schulkindern, die im Winter 2020/21 im Landkreis Eichstätt mit Corona infiziert waren, sich vermutlich kein Kind in einer Schule infiziert hatte.

Angesichts dessen fühlte sich Landrat Anetsberger in seiner Strategie bestärkt, bei Schulneubauten infektionsschutzgerechte Lüftungsanlagen einzubauen. Bei ihnen kann es die aufgezeigten Probleme von vornherein nicht geben. So verfügen etwa das Gymnasium Gaimersheim und die kurz vor der Fertigstellung des dritten Bauabschnitts stehende Berufsschule in Eichstätt über eine entsprechende Lüftungsanlage. Auch die in der Planung befindliche Förderschule in Kösching wird eine Lüftungsanlage erhalten.

Kostenschätzung über 3,5 Millionen Euro

Im Hinblick auf die übrigen Landkreisschulen hat der Landrat die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in die Wege geleitet. Damit sei Vorsorge getroffen, falls sich die beschriebene Situation oder die Einschätzung der Schulleiter ändern sollte. In diesem Fall könnte zeitnah eine Beschaffung von Luftreinigungsgeräten (Kostenschätzung: 3,5 Mio. Euro) eingeleitet werden.

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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