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Jagdscheine auf dem Postweg verlängern

Persönliche Termine nur mit 3G-Regel – Jagdjahr endet am 31. März

Eichstätt. – Wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt, kann man den Jagdschein derzeit auch per Post verlängern lassen. Wegen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen eingeschränkten Parteiverkehr sei es den Inhabern von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31. März 2022 die Gültigkeit verlieren, ermöglicht, die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde auch auf dem Postweg zu beantragen.

Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden für den gewünschten Gültigkeitszeitraum (31.03.2023 bzw. 31.03.2025) beizulegen. Das notwendige Antragsformular ist auf der Internet-Seite www.landkreis-eichstaett.de unter „Landratsamt/Formulare/Suchbegriff: Jagdschein“ abrufbar.

Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt. In diesen Fällen und bei gewünschter persönlicher Vorsprache zur Verlängerung der Jagderlaubnis ist vorab wegen der Terminvereinbarung eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Unteren Jagdbehörde erforderlich. Der Zutritt in das Dienstgebäude ist nur mit einer FFP2-Maske und unter Berücksichtigung der 3G-Regelung möglich. Das Landratsamt Eichstätt weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Weitere Auskünfte sind erhältlich im Landratsamt Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/70-335 oder 08421/70-236.

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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