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Für 74 „Pastoralräume“: Bistum unterstützt Erstellung von Zukunftskonzepten

274 Pfarreien sollen als Teil der Pastoralräume ihre weitere Entwicklung mitbestimmen

Eichstätt. – Es klingt ein wenig abstrakt und Teil einer nicht ganz einfachen Umstrukturierung der Kirche, die von innen heraus, von den Gläubigen selbst, mitgestaltet werden soll: Bis Ende des kommenden Jahres sollen die 74 Pastoralräume des Bistums Eichstätt eigene Konzepte für die Kirche der Zukunft vor Ort entwickeln. Die Diözese unterstützt sie dabei seit Beginn des Prozesses mit Beratung und verschiedenen Hilfsangeboten. Ein Leitfaden gibt Orientierung, ein neuer Service soll die Vernetzung zwischen den Beteiligten stärken.

Die Beteiligung der Gläubigen, wie hier bei einer Umfrage der Stadtkirche Eichstätt, spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Pastoralkonzepte. Foto: Geraldo Hoffmann/pde

Das Thema ist, zumindest für Kirchenferne, etwas abstrakt. Schon der Begriff „Pastoralraum“ ist nicht gerade eingängig und verständlich. Er beschreibt in der katholischen Kirche eine Seelsorgeeinheit, ein Gebiet, auf dem in der Regel mehrere eigenständige Pfarreien eng zusammenarbeiten. So gibt es seit 2017 für die 274 Pfarreien des Bistums Eichstätt 74 Pastoralräume, im Schnitt gehören also mehr als drei Pfarreien zu einem Pastoralraum. Einige größere Pfarreien, wie zum Beispiel St. Pius Ingolstadt, Gaimersheim, Münsterpfarrei St. Johannes Neumarkt, St. Sebald in Schwabach oder Wassertrüdingen stellen wiederum je einen eigenen „Pastoralraum“ dar.

„Zukunft entsteht beim Gehen“

Jeder Pastoralraum soll nun bis Ende 2024 ein eigenes Pastoralkonzept erstellen. Dieses Projekt mit dem Leitwort „Zukunft entsteht beim Gehen“ ist Teil des Strategieprozesses der Diözese Eichstätt. Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass der Dienst für die Menschen in allen Lebenssituationen ein elementarer Sendungsauftrag der Kirche ist. Ziel der Pastoralkonzepte ist, kirchliches Handeln vor Ort in seiner Gesamtheit zu erfassen, um klare und transparente Entscheidungen für Projekte in der Zukunft zu ermöglichen. Durch Schwerpunktsetzung in der Seelsorge soll auch der Bedarf und die zukünftige Nutzung von kirchlichen Gebäuden geklärt werden.

Die Pfarrverbandskonferenz beziehungsweise der Pfarrgemeinderat und das Pastoralteam wurden aufgefordert, im Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“ vorzugehen. Fester Bestandteil ist eine Sozialraumanalyse unter anderem auf Basis sogenannter „Sinus-Milieus“. Die „Sinus-Milieus“ fassen Menschen mit ähnlichen Werten und einer vergleichbaren sozialen Lage zu „Gruppen Gleichgesinnter“ zusammen. Das kann bei der Entwicklung von zielgruppenorientierten Angeboten helfen. Zudem soll der Prozess mit einer möglichst breiten Beteiligung von Gläubigen und anderen gesellschaftlichen Gruppen stattfinden.

Vernetzung und neues Miteinander

Gestartet ist das Projekt am 18. Mai 2022 mit der Veröffentlichung eines Leitfadens, der den Weg zum Pastoralkonzept beschreibt. In einem Begleitschreiben hat Bischof Gregor Maria Hanke damals alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Pastoralräumen zu einem Perspektivenwechsel aufgefordert: „Nicht mehr auf das zu schauen, was früher war und gewesen ist, sondern auf das zu achten, was Neues, Anderes, Unbekanntes und Fremdes passiert und immer wieder neu entstehen wird“. Dieses Anliegen bekräftigte der Bischof auch in seinem Hirtenwort zum Christkönigssonntag 2022 an die Gläubigen im Bistum.

Ein Team der Abteilung „Pastorale Entwicklung“ unter der Leitung von Pastoralreferent Andreas Weiß besuchte auf Einladung über die Hälfte der Pastoralräume, um Hilfe bei den ersten Schritten zu leisten. Diese Begleitung sowie die Unterstützung durch andere Fachbereiche des Bischöflichen Ordinariats findet dort, wo sie gewünscht sind, weiterhin statt. Es folgten im Herbst 2022 fünf Pastoralkonferenzen zu den Themen „Haltungswechsel“, „Sehen und Urteilen“ sowie „Visionsprozesse starten und begleiten“. Bei vier Treffen, sogenannten „Boxenstopps“ in Heidenheim, Gaimersheim, Neumarkt und Pleinfeld, wurden weitere Fragen geklärt. Zwei digitale „Boxenstopps“ im Sommer 2023 widmeten sich der Erstellung von Umfragebögen und weiteren Methoden zur Erkenntnisgewinnung.

„Zukunft entsteht im Gehen“, heißt das Motto der Begleitung auf dem Weg zu den Pastroalkonzepten, die der Eichstätter Generalvikar Michael Alberter, der nach eigenen Angaben selbst gerne Fahrrad fährt, begleitet. Foto: Anika Taiber-Groh/pde

Der ursprüngliche Leitfaden wurde nun um Mindestanforderungen für die Annahme eines Pastoralkonzeptes durch die Diözese, einen Ablauf für die Immobilienbewertung und Kriterien zum Umgang mit kirchlichen Gebäuden präzisiert und ergänzt. Damit soll deutlich werden, worauf es bei den Pastoralkonzepten ankommt. Dies betont Generalvikar Michael Alberter auch in einem Brief an die leitenden Pfarrer: „Es gibt mehrere Veränderungen, die es in den Blick zu nehmen gilt. Die knapper werdenden Ressourcen ebenso die Tatsache, dass immer weniger hauptberufliches Personal zur Verfügung steht, erfordern, dass wir mittelfristig Lösungen erarbeiten müssen.“ Er sei überzeugt, dass die entstandenen Pastoralkonzepte „eine unentbehrliche Grundlage für ein neues Miteinander in der überpfarrlichen Zusammenarbeit bilden werden“.

Um dieses neue Miteinander und den Kontakt zwischen den Akteuren zu fördern, startet das Projektteam Pastoralkonzepte den neuen Service „Kirche vernetzt“, der aus Beiträgen im Internet und einem Newsletter besteht. Unter dem Stichwort „Zukunft entsteht im Gehen“ werden Erfahrungsberichte und Best-Practice-Beispiele aus den Pastoralräumen sowie Materialien und praktische Tipps auf der Website des Bistums veröffentlicht. Über den kostenlosen Newsletter können sich alle Beteiligten an der Erstellung von Pastoralkonzepten sowie andere Interessierte auf den Laufenden halten. Der Newsletter kann abonniert werden unter: www.bistum-eichstaett.de/pastoralkonzepte/newsletter.

Mindeststandards und Kriterien

Der Service „Kirche vernetzt“ und der erweiterte Leitfaden sollen dem Prozess einen neuen Schwung geben. „Zwischen 60 und 70 Prozent der Pastoralräume sind auf irgendeine Weise unterwegs, mit unterschiedlichem Stand“, schätzt Weiß. Zuverlässige Zahlen gibt es nicht. Während die ersten bereits mit ihren Konzepten fertig sind, stehen andere noch am Anfang. Der Leitfaden setzt indes einen Abschlusstermin fest: Bis 20. Dezember 2024 müssen die Pastoralkonzepte dem Generalvikariat vorgelegt werden. Anschließend wird ein Gremium sie zeitnah prüfen und eine Rückmeldung geben. Fehlende Teile sind bis 31. Januar 2025 nachzuliefern.

Im Konzepttext soll ersichtlich sein, dass die Erstellung des Konzeptes als „geistlicher Prozess“ gelebt wurde. Deutlich zu machen ist auch, wie eine breite Beteiligung ermöglicht wurde und stattgefunden hat. Im Sinne der Vernetzung und der Ökumene ist die Einbeziehung anderer kirchlichen und gesellschaftlichen Akteure zu belegen. Es sollen Erfahrungen und Herausforderung aus den Schritten „Sehen“ und „Urteilen“ benannt sowie Planungen und Ziele für das zukünftige „Handeln“ nachvollziehbar dargestellt werden. Dem Leitfaden zufolge muss erkennbar sein, dass das Pastoralkonzept sich den grundlegenden Fragen der kirchlichen und gesellschaftlichen Situation vor Ort stellt und das jeweilige Handeln neu danach ausrichtet. Ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit kirchlichen Gebäuden sowie ein Zeitplan für die konkreten Umsetzungsschritte müssen ebenso in dem Konzept dokumentiert sein.

Immonbiliennutzung soll „pastoraler Ausrichtung“ folgen

„Maßgeblich für das Immobilienkonzept ist die zukünftige pastorale Ausrichtung im Pastoralraum“, heißt es in dem Leitfaden. Konkret heißt das: Die ausgewählten Gebäude und Räume müssen zum pastoralen Angebot passen und ihr Unterhalt mittel- und langfristig gesichert sein. Für die Gebäudebeurteilung enthält der Leitfaden eine ganze Reihe von Kriterien. Neben der pastoralen Relevanz zählen dazu die bauphysikalischen Zustände, die Klimaoffensive 2035 der Diözese Eichstätt mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität, allgemein geltende Öko-Standards, Erreichbarkeit und soziokulturelles Umfeld, Barrierefreiheit, Nutzungsmöglichkeiten und -alternativen, Auslastung, Kooperationen, Rentabilität, denkmalpflegerische Aspekte, Außenwahrnehmung, Ausstrahlung und Zweckmäßigkeit der Ausstattung. „Damit haben nun alle, die am Schreiben eines Konzepts sind, eine größere Orientierung und Sicherheit“, sagt Andreas Weiß. Und: Wenn alles nach Plan läuft, können die Pastoralkonzepte nach erfolgter Prüfung 2025 durch den Eichstätter Gregor Maria Bischof Hanke in Kraft gesetzt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.bistum-eichstaett.de/pastoralkonzepte.
Quelle
pde
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