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Zu Besuch in der „Bat-Höhle“: Fledermausschutz an den Klausenhöhlen bei Essing

Naturschutz-Maßnahmen zum Schutz der dort vorkommenden Fledermausarten

Eichstätt. – Drin ist es nicht ganz so unheimlich wie die „Bat-Höhle“ aus den „Batman“-Filmen, aber Fledermäuser gibt es hier auch: Die Klausenhöhlen bei Essing sind in vielerlei Hinsicht ein besonderer Ort. In Etagen übereinander liegenden Grotten und Höhlenteile gehören zu den bedeutendsten eiszeitlichen Fundstellen Bayerns und sind gleichsam wichtiger Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten. Im Winter sind diese Bereiche wichtige Rückzugsorte. Auch viele gefährdete Fledermausarten überwintern hier und sind in diesem Zeitraum auf eine besonders störungsarme Umgebung angewiesen.

„Vor der Bat-Höhle“: Flächeneigentümer Josef Schneider, Landrat Manuel Westphal, 1. Vorsitzender des Naturpark Altmühltal (SF) e.V., Landrat Martin Neumeyer, Dr. Martin Trappe, KU Eichstätt, Bgm. Jörg Nowy, Markt Essing, Christoph Würflein, Geschäftsführer Naturpark Altmühltal (SF) e. V. mit Projektleiterin Christa Boretzki und Ranger Jan Schütt, Dieter Gebelein, Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V. sowie Ronja Weiß, Untere Naturschutzbehörde Kelheim.

Zum Schutz und Erhalt dieses kostbaren Lebensraumes und der Schonung ihrer überwinternden Bewohner hat der Verein „Naturpark Altmühltal (Südl. Frankenalb) e.V.“ in Kooperation mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde, dem Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V., der Fledermauskoordinationsstelle Nordbayern sowie dem Markt Essing und dem Grundstückseigentümer Naturschutz-Maßnahmen zum Schutz der dort vorkommenden Fledermausarten durchgeführt. Das Projekt wurde durch das Umweltministerium (Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien) und durch die Regierung von Niederbayern gefördert.

Gerade in der Pandemie waren die Klausenhöhlen ein viel genutztes Ausflugsziel. Leider zeugen Feuerstellen, Rußablagerungen und andere Verunreinigungen von einer oft gedankenlosen Nutzung. Das Ökosystem Höhle und die darin überwinternden Fledermausarten werden durch solche Vorkommnisse massiv gestört. Ein wiederholtes „Aufwachen“ in Verbindung mit dem Hochfahren des Stoffwechsels und einer daran gekoppelt Verbrennung der Fettreserven kann sogar zum Tod der oftmals gut versteckt hängenden Fledermäuse führen. Da die Tiere während ihres Winterschlafes besonders anfällig für Störungen sind, ist es gesetzlich verboten, Überwinterungsorte wie Höhlen, Keller und Stollen zu betreten.

Zur Sicherstellung dieses Betretungsverbotes wurde im Aufgangsbereich der Höhle ein Metallgitter installiert, welches im Zeitraum der Winterruhe zwischen dem 1. Oktober und 31. März verschlossen sein wird. Eine Infotafel am Zugang und ein Hinweisschild an der Gittertür vermitteln den Grund und die Notwendigkeit dieser Schutzmaßnahme. „Ihr habt viele Freiräume, die Fledermäuse und andere Höhlenbewohner aber nur wenige Lebensräume wie diesen. Danke, dass ihr verantwortungsvoll in der Natur unterwegs seid“, so der Appell der Naturpark-Ranger an alle Naturfreunde.

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