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Kein 2G in Geschäften und mehr Zuschauer: Lockerungen bei Coronaregeln

Erleichterungen für Kultur- und Sportveranstaltungen und außerschulische Aktivitäten für Schüler

Eichstätt. – Mit der Änderungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind heute (27. Februar) Änderungen in Kraft getreten, die Lockerungen für das Einkaufen in Geschäften, für den Kultur- und Sportveranstaltungen sowie für außerschulische Aktivitäten für minderjährige Schüler mit sich bringen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen sowie die gesamten Regeln, die das Landratsamt Eichstätt heute herausgegeben hat:

  • Bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) darf die Kapazität  künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht.
  • Bei überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, können Zuschauerkapazitäten bis zu 25 Prozent genutzt werden. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z. B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).
  • Minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
  • Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde aufgehoben.
  • Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich.
  • Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.

Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown (7-Tage-Inzidenz über 1.000) werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.

Einen vollständigen Überblick über die aktuellen Coronaregeln finden Sie hier – EINFACH HIER KLICKEN!

 

Impf-/Genesenenstatus: Wer muss/darf was?

Quelle
Landratsamt Eichstätt
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