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Quintett komplett: Förderung für fünften Naturparkranger

Eva Gottstein freut sich über finanzielle Zusage für personelle Verstärkung

Eichstätt. – 75.000 Hektar – so viel betreut bisher jeder der vier Naturparkranger im Naturpark Altmühltal. Jetzt bekommen sie Verstärkung: „Die fünfte Rangerstelle im Naturpark Altmühltal kann endlich gefördert werden“, diese frohe Kunde hat die Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung und Eichstätter Landtagsabgeordnete Eva Gottstein (FW) dem Vorsitzenden des Naturparks Altmühltal, Christoph Würflein sicher gerne überbracht. Das könne man durchaus als „Paukenschlag“ zu bezeichnen, denn das Ganze bedurfte erst einer Regeländerung.

Jeweils rund 75.000 Hektar hat ein Naturpark-Ranger wie Ann-Katrin Stockinger bisher zu betreuen.

Damit das überhaupt möglich wurde, mussten zunächst die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) des Bayerischen Umweltministeriums geändert werden, in denen eine Förderung auf maximal vier Rangerstellen pro Naturpark begrenzt war. Für das Altmühltal bedeutete dies: Die vier Ranger mussten bislang jeweils 75.000 Hektar betreuen.

Jetzt wird es wohl durch eine fünfte Stelle ein gutes Stück weniger. „Ich bin überglücklich, dass nun eine personelle Verstärkung des Naturparks Altmühltal im Bereich der Besucherlenkung möglich gemacht wurde“, so Gottstein, die sich auch persönlich dafür eingesetzt habe, wie sie erklärt.

Schließlich seien die vielfältigen Aufgaben der Ranger im flächenmäßig größten Naturpark in Bayern über ein großes Gebiet zu verteilen, während in einem kleineren Naturpark jeder Ranger nur einen Bruchteil dessen zu bewältigen habe. „Mit Blick auf die gerade in den letzten Jahren enorm gestiegenen Besucherzahlen in den bayerischen Nationalparks im Allgemeinen und im Naturpark Altmühltal im Besonderen und den damit verbundenen höheren Personalbedarf war die Änderung der LNPR unerlässlich“, erläutert Gottstein und dankt zugleich dem Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (FW) für die am Mittwoch veröffentlichte Anpassung der Richtlinien.

Quelle
Büro Gottstein
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