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Corona-Ampel jetzt auf Rot

In Kultur und Freizeit gilt nun fast überall 2G-Regel

Schon seit Tagen steigt die Zahl der Coronafälle in Deutschland und Bayern stark an, mit Verzögerung nun auch wie erwartet die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen. Deshalb werden nun die Corona-Regeln deutlich strenger. Vom heutigen Dienstag, 9. November, an gelten die Vorschriften der Stufe Rot der sogenannten Krankenhausampel. Das bedeutet: strengere Zugangsregeln für viele Bereiche und Veranstaltungen und eine 3-G-Regel nun auch am Arbeitsplatz.

In Kultur und Freizeit greift nun fast überall 2G, am Arbeitsplatz wird 3G eingeführt, im Klassenzimmer müssen Masken getragen werden, wie auch das Landratsamt Eichstätt heute mitteilt. Hier ein Überblick über die verschärften Corona-Regeln: Überall, wo bisher die 3G-Regel galt, wird sie nun durch die verschärfte 2G-Regel ersetzt. Das betrifft vor allem den Kulturbereich wie Konzerte, Theater, Kinos, Fitnessstudios oder Schwimmbäder. Hier haben ab sofort nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt – ein negativer Corona-Test reicht indes nicht mehr.

„3G plus“ in Gastronomie oder beim Friseur

Ausgenommen sind die Gastronomie, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sowie sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ wie etwa der Besuch beim Friseur: Dort bleibt es weiter bei 3G+. Das heißt, Geimpfte, Genesene oder Getestete haben Zutritt, allerdings bei der „Plus-Regel“ nur solche mit einem negativen PCR-Test – ein Schnelltest reicht hier nicht. In den Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, in Bibliotheken und Archiven bleibt weiterhin die 3G-Regel bestehen.

3G am Arbeitsplatz und FFP2-Maskenpflicht

Am Arbeitsplatz gilt weiter 3G für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Also Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sind zugelassen. Für Letztere reicht zweimal die Woche ein negativer Schnelltest. Die Regelung gilt für alle, die bei ihrer Tätigkeit Kontakt zu anderen haben, sowohl zu Kunden als auch zu Kollegen. Ausgenommen sind nur Beschäftigte, die im Handel oder im öffentlichen Personennahverkehr arbeiten. In geschlossenen Räumen gilt ebenso wie in Bussen und Bahnen weiter die FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske reicht nicht.

Hier finden Sie die aktuellen Coronaregelungen des Landkreises von heute im Detail zu Ansicht und Download – EINFACH HIER KLICKEN!

Sollte die Krankenhausampel wieder von rot auf gelb (zwischen 600 und 450 Intensivbetten in Bayern mit Coronapatiengten belegt oder in den vergangenen Tagen mehr als 1200 Coronapatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingeliefert) springen, gelten die strengeren Regeln der roten Stufe zunächst weiter für alle Corona-Hotspots, das heißt, alle Landkreise und kreisfreien Städt, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 300 liegt und wo die Intensivkapazitäten zu 80 Prozent ausgeschöpft sind.

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Quelle
Landratsamt Eichstätt
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